Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage wurde im März 2024 mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes gelegt.
Alle Rechnungen für den Tus07 bitte ab dem 1.1.2025 an folgende Mail senden: